Haushaltshilfe & Betreuung über die Pflegekasse – Hauswirtschaft.com

Hauswirtschaft.com bietet professionelle Haushaltshilfe, hauswirtschaftliche Unterstützung und Betreuungsleistungen für Menschen mit Pflegegrad. Die Pflegekasse übernimmt einen Teil der Kosten – z. B. über den Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI (131 € pro Monat ab Pflegegrad 1).

Was ist Haushaltshilfe von der Pflegekasse?

Haushaltshilfe von der Pflegekasse ist professionelle hauswirtschaftliche Unterstützung, die für Personen mit Pflegegrad über die gesetzliche Pflegeversicherung finanziert wird. Als zugelassener Anbieter übernehmen wir die Abrechnung über die Pflegekasse.

Wer kann Haushaltshilfe über die Pflegekasse nutzen?

Alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5), die zu Hause gepflegt werden, haben gesetzlichen Anspruch auf Haushaltshilfe durch die Pflegekasse. Ab Pflegegrad 1 steht bundesweit der Entlastungsbetrag von monatlich 131 Euro (§45b SGB XI) zur Verfügung. Welche weiteren Budgettöpfe hinzukommen, unterscheidet sich je nach Bundesland – Details und Rechenbeispiele finden Sie auf den regionalen Seiten.

Was umfasst hauswirtschaftliche Unterstützung?

  • Haushaltshilfe: Reinigung der Wohnung (Bad, Küche, Wohnräume)
  • Hauswirtschaftliche Unterstützung: Wäschepflege (Waschen, Trocknen, Bügeln)
  • Haushaltshilfe: Einkaufsservice und Besorgungen
  • Hauswirtschaftliche Unterstützung: Zubereitung von Mahlzeiten
  • Betten machen und Bettwäsche wechseln
  • Aufräumen und Ordnung halten
  • Betreuungsleistungen: Gespräche, Gesellschaftsspiele, Begleitung zu Veranstaltungen sowie zu Ärzten und Terminen

Was kostet die Haushaltshilfe?

Die Pflegekasse übernimmt einen Teil der Kosten – im Rahmen Ihrer bewilligten Budgets, z. B. Entlastungsbetrag 131 € pro Monat. Welche Leistungen Ihr Budget abdeckt und ob ein Restbetrag bleibt, besprechen wir vorab mit Ihnen. Die Abrechnung der genutzten Leistungen übernehmen wir mit der Pflegekasse.

Unterscheiden sich Leistungen und Preise je nach Region?

Ja. Die verfügbaren Budgettöpfe und Stundensätze unterscheiden sich je nach Bundesland. Die genauen Preise und Rechenbeispiele finden Sie auf den jeweiligen regionalen Unterseiten.

Kontakt für Haushaltshilfe über die Pflegekasse

Telefon: 0800-9520430 — Erreichbar Montag bis Freitag von 8:00 bis 17:00 Uhr. Anmeldungen und Anfragen beantworten wir innerhalb von 24 Stunden.

Rechtliche Grundlage

Die Kostenübernahme für Haushaltshilfe basiert auf dem Sozialgesetzbuch XI (SGB XI), insbesondere dem Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI (ab Pflegegrad 1: 131 Euro/Monat, bundesweit einheitlich). Je nach Bundesland können weitere Leistungen wie die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) oder der Umwandlungsanspruch (§45a SGB XI) hinzukommen.

Mönchengladbach · Viersen · Krefeld

Haushaltshilfe & Betreuung über die Pflegekasse
in Mönchengladbach, Viersen & Krefeld

Wir putzen, waschen, kaufen ein und sind für Sie da – bei Ihnen zu Hause. Wenn Sie einen Pflegegrad haben, übernimmt Ihre Pflegekasse einen Teil der Kosten. Wir beraten Sie, was Ihr Budget abdeckt, und rechnen über die Pflegekasse ab.

Pflegekasse zahlt anteiligAbrechnung über die PflegekasseFreie Kapazitäten

Mönchengladbach, Viersen & Krefeld

Sofort verfügbar – freie Kapazitäten

Ihre Pflegekasse zahlt für Hilfe im Haushalt

131€ / Monat

Amtsdeutsch: Entlastungsbetrag nach §45b

Ab Pflegegrad 2

kommt weiteres Geld dazu – wie viel, sagen wir Ihnen am Telefon

Alle Budgets für Haushaltshilfe & Betreuung einsetzbar

✓ Jetzt verfügbar

Hauswirtschaft & Betreuung mit Herz

Seit Jahren unterstützen wir Menschen mit Pflegegrad mit professioneller Hauswirtschaft und Betreuung – persönlich, zuverlässig – die Pflegekasse übernimmt einen Teil der Kosten.

Pflegedienst Kolbe Mitarbeiter beim Bügeln – Hauswirtschaft Mönchengladbach

Professionelle Wäschepflege

Bügeln, Waschen & Einräumen

Reinigung von Bad, Küche und Wohnräumen

Reinigung & Ordnung

Professionelles Bügeln – Hauswirtschaft Pflegedienst Kolbe

Erfahrenes Fachpersonal

Begleitung, Gespräche und Gesellschaft im Alltag

Begleitung & Gesellschaft

Spaziergang, Arztbesuch oder einfach ein Gespräch

200+

Zufriedene Kunden

15+

Jahre Erfahrung

Zugelassen

von den Pflegekassen nach §45a

§45b

Entlastungsbetrag nutzbar

Jetzt beraten lassen

Rufen Sie uns direkt an – wir beantworten alle Ihre Fragen

Mo-Fr 8:00 - 17:00 Uhr • Unverbindliche Erstberatung

Unsere Leistungen

Das übernehmen wir für Sie

Professionelle Hauswirtschaft & Betreuung, die Ihnen den Alltag erleichtert – Abrechnung über die Pflegekasse.

Reinigung & Putzen

Wir übernehmen die komplette Reinigung Ihrer Wohnung – von Bad über Küche bis zum Wohnbereich.

Einkaufsservice

Wir erledigen Ihre Einkäufe und bringen alles Notwendige direkt zu Ihnen nach Hause.

Mahlzeiten zubereiten

Frische, gesunde Mahlzeiten – nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen zubereitet.

Wäschepflege

Waschen, Trocknen, Bügeln und Einräumen – wir kümmern uns um Ihre Wäsche.

Betten machen

Regelmäßiger Wechsel der Bettwäsche und ordentliches Herrichten Ihrer Betten.

Aufräumen & Ordnung

Wir sorgen für Ordnung und eine angenehme, sichere Wohnumgebung.

Begleitung zu Ärzten

Wir begleiten Sie zu Arztterminen, Behördengängen und wichtigen Erledigungen – zuverlässig und geduldig.

Begleitung zu Veranstaltungen

Ob Konzert, Fest oder Café-Besuch – wir begleiten Sie und ermöglichen Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Gespräche & Spiele

Gemeinsame Gespräche und Gesellschaftsspiele – Betreuung, die Freude bringt und gegen Einsamkeit hilft.

Pflegekasse übernimmt einen Teil der Kosten

Anteilige KostenübernahmeAbrechnung über die PflegekasseAb Pflegegrad 1
Ihre Ansprüche

So finanzieren Sie Hauswirtschaft & Betreuung

Mit Pflegegrad haben Sie Anspruch auf verschiedene Leistungen, die Sie für professionelle Hauswirtschaft und Betreuung nutzen können. Wir erklären Ihnen alles.

§45b SGB XI

131€

pro Monat

Entlastungsbetrag

Der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu. Er beträgt 131 Euro monatlichund ist zweckgebunden für die Entlastung im Alltag – perfekt geeignet für hauswirtschaftliche Unterstützung.

Für alle Pflegegrade

Ab Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch

Übertragbar ins Folgejahr

Nicht genutzte Beträge verfallen erst am 30.06. des Folgejahres

Ideal für Hauswirtschaft & Betreuung

Putzen, Waschen, Einkaufen, Begleitung & Gesellschaft – alles abgedeckt

Tipp: Sie können bis zu 1.572€ pro Jahr ansparen (12 × 131€). Nutzen Sie diesen Betrag für regelmäßige Hauswirtschaft und Betreuung!

Je nach Bundesland

+ mehr

zusätzliche Budgets

Weitere Geldquellen

Zusätzlich zum Entlastungsbetrag können – je nach Bundesland – weitere Leistungen der Pflegekasse für Ihre Haushaltshilfe eingesetzt werden. Welche das sind und welches Budget Sie nutzen können, erfahren Sie auf der Seite Ihrer Region.

Verhinderungspflege (§39 SGB XI)

In Nordrhein-Westfalen nutzbar, ab Pflegegrad 2

Umwandlungsanspruch (§45a Abs. 4 SGB XI)

In Berlin nutzbar, ab Pflegegrad 2

Kombinierbar mit dem Entlastungsbetrag

Mehrere Geldquellen gemeinsam für Ihre Haushaltshilfe einsetzbar

Tipp: Die genauen Beträge, Stundensätze und Rechenbeispiele finden Sie auf der Seite Ihrer Region.

Mehrere Geldquellen

lassen sich zusammenlegen – wir rechnen das für Sie aus

Sofort

verfügbar ab Pflegegrad 1

Anteilig

Pflegekasse übernimmt einen Teil der Kosten

Kundenstimmen

Was unsere Kunden sagen

Über 200 zufriedene Kunden vertrauen auf unsere hauswirtschaftliche Unterstützung

"Die hauswirtschaftliche Unterstützung hat mein Leben sehr erleichtert. Endlich kann ich mich auf die wichtigen Dinge konzentrieren, während die Reinigung und der Einkauf professionell erledigt werden."

M

Maria S.

78 Jahre

Pflegegrad 2

"Sehr zuverlässig und freundlich! Die Abrechnung über die Pflegekasse funktioniert einwandfrei. Ich muss mich um nichts kümmern."

H

Hans M.

82 Jahre

Pflegegrad 3

"Die Mitarbeiter sind sehr einfühlsam und respektvoll. Sie nehmen sich Zeit und gehen auf meine Wünsche ein. Eine große Hilfe im Alltag!"

I

Inge W.

75 Jahre

Pflegegrad 2

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Rufen Sie uns direkt an – wir beantworten alle Ihre Fragen

Mo-Fr 8:00 - 17:00 Uhr • Unverbindliche Erstberatung

Ihre Sicherheit ist uns wichtig

Wir erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen und arbeiten nach höchsten Qualitätsstandards

Von den Pflegekassen zugelassen

Anerkannter Anbieter nach §45a SGB XI

Qualitätsgeprüft

Regelmäßige Qualitätskontrollen

Datenschutz DSGVO

Höchste Datensicherheit

200+ zufriedene Kunden

In Mönchengladbach & Umgebung

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um unsere Hauswirtschafts- und Betreuungsleistungen und die Finanzierung durch Ihre Pflegekasse.

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