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1. Juli 2026

Pflegegrad 1: Welche Leistungen wirklich zustehen – und warum die Haushaltshilfe die wichtigste ist

Pflegegrad 1 ist die niedrigste Einstufung der Pflegekasse. Er wird vergeben, wenn eine Person eine „geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit" hat. Auch wenn der Begriff „gering" verharmlost klingt, sind damit deutliche Einschränkungen im Alltag verbunden. Und vor allem: Ab Pflegegrad 1 gibt es Leistungen, die viele nicht nutzen. In diesem Ratgeber erklären wir, welche Leistungen Sie nutzen können und warum die Haushaltshilfe die wichtigste Leistung bei Pflegegrad 1 ist.

Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 1?

Bei Pflegegrad 1 erhalten Sie den Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI. Das sind 131 Euro monatlich, die Sie für anerkannte Leistungen zur Entlastung im Alltag einsetzen können. Anders als bei höheren Pflegegraden gibt es bei Pflegegrad 1 kein Pflegegeld – dafür können Sie den Entlastungsbetrag aber für die Haushaltshilfe nutzen.

Wenn Sie mehr über den Entlastungsbetrag erfahren möchten, lesen Sie unseren Artikel Entlastungsbetrag: 131 Euro richtig nutzen.

Zusammengefasst stehen Ihnen bei Pflegegrad 1 folgende Leistungen zu:

  • Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich nach §45b SGB XI
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (z. B. Einweghandschuhe, Desinfektionsmittel) bis 40 Euro monatlich
  • Zuschuss zu Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds bis 4.000 Euro pro Maßnahme
  • Pflegeberatung durch die Pflegekasse

Warum die Haushaltshilfe die wichtigste Leistung bei Pflegegrad 1 ist

Bei Pflegegrad 1 sind die körperlichen Einschränkungen oft noch nicht so schwer, dass eine pflegerische Versorgung im engeren Sinne nötig wäre. Aber: Der Haushalt wird zunehmend zur Belastung. Treppen fallen schwer, das Putzen kostet zu viel Kraft, der Einkauf wird anstrengend. Genau hier setzt die Haushaltshilfe an.

Mit dem Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich können Sieunsere Leistungen im Rahmen Ihres Budgets nutzen: Wohnungsreinigung, Wäsche, Einkauf und Mahlzeitenzubereitung. Das entlastet Sie spürbar und gibt Ihnen Energie und Zeit für die Dinge, die Ihnen wichtig sind.

Viele Familien mit Pflegegrad 1 verschenken diesen Betrag, weil sie nicht wissen, dass sie ihn nutzen können. Dabei sind 1.572 Euro im Jahr eine erhebliche Unterstützung, die den Alltag deutlich erleichtern kann.

Was bekommt man bei Pflegegrad 1 nicht?

Bei Pflegegrad 1 erhalten Sie kein Pflegegeld und keine Sachleistungen für Pflege. Diese Leistungen gibt es erst ab Pflegegrad 2. Auch die Verhinderungspflege steht erst ab Pflegegrad 2 zur Verfügung. Der Entlastungsbetrag nach §45b ist jedoch ab Pflegegrad 1 voll verfügbar.

Können angesparte Beträge genutzt werden?

Ja. Wenn Sie den Entlastungsbetrag in einem Monat nicht vollständig nutzen, können sich die Beträge ansammeln. So können Sie in einem späteren Monat mehrere Einsätze auf einmal abrufen. Was Sie in einem Jahr nicht verbrauchen, können Sie noch bis zum 30. Juni des nächsten Jahres nutzen. Danach ist das Geld weg.

Kann ich mit Pflegegrad 1 aufsteigen?

Ja, Sie können jederzeit einen Höherstufungsantrag bei der Pflegekasse stellen, wenn sich Ihr Zustand verschlechtert hat. Die Pflegekasse prüft dann erneut, ob ein höherer Pflegegrad gerechtfertigt ist. Mit einem höheren Pflegegrad stehen Ihnen zusätzliche Leistungen wie Pflegegeld und Sachleistungen zu.

Wie starte ich mit der Haushaltshilfe bei Pflegegrad 1?

Der Start ist einfach: Sie kontaktieren uns, wir prüfen Ihren Anspruch und kümmern uns um die Abrechnung mit der Pflegekasse. Eine Schritt-für-Schritt- Anleitung finden Sie in unserem ArtikelHaushaltshilfe über die Pflegekasse beantragen.

Wir bieten die Haushaltshilfe inMönchengladbach,Viersen und bald inBerlin an. Auch wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Pflegegrad 1 für Sie reicht – sprechen Sie uns an. Mehr zu anerkannten Anbietern finden Sie unterAngebote zur Unterstützung im Alltag.

Häufige Fragen (FAQ)

Welche Leistungen bekomme ich bei Pflegegrad 1?

Den Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich nach §45b SGB XI, nutzbar für Haushaltshilfe und Betreuungsangebote.

Bekomme ich Pflegegeld bei Pflegegrad 1?

Nein, Pflegegeld gibt es ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 steht der Entlastungsbetrag zur Verfügung.

Lohnt sich Pflegegrad 1 überhaupt?

Ja, allein der Entlastungsbetrag von 1.572 Euro pro Jahr ist eine erhebliche Unterstützung.

Kann ich mit Pflegegrad 1 aufsteigen?

Ja, Sie können jederzeit einen Höherstufungsantrag stellen.

Sebastian Kolbe

Krankenpflegedienst Kolbe – seit 1989 in der häuslichen Versorgung tätig. Als Familienbetrieb begleiten wir Menschen mit Pflegegrad und ihre Angehörigen mit persönlicher Nähe und fachlicher Kompetenz.

Haben Sie Pflegegrad 1?

Nutzen Sie Ihren Entlastungsbetrag – wir übernehmen die Haushaltshilfe.