Haushaltshilfe in Krefeld – über die Pflegekasse

In Krefeld und den umliegenden Stadtteilen unterstützen wir Menschen mit Pflegegrad im Alltag. Die Haushaltshilfe wird über den Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI finanziert – 131 Euro monatlich ab Pflegegrad 1. Wir übernehmen Reinigung, Wäsche, Einkauf und Kochen, ohne dass Sie einen Cent aus eigener Tasche zahlen – die Abrechnung mit der Pflegekasse führen wir direkt. Hauswirtschaft.com ist ein Service des Krankenpflegedienst Kolbe, seit 1989 als Familienbetrieb in der Region tätig.

Mo–Fr 8:00–17:00 Uhr · Unverbindliche Erstberatung

Landschaft am Niederrhein

Stundensatz & Ihre Budgettöpfe in Krefeld

So übernimmt die Pflegekasse einen Teil der Kosten für Haushaltshilfe & Betreuung – transparent und im Rahmen Ihres bewilligten Budgets.

Stundensatz Krefeld

43,50 €

pro Stunde – Abrechnung über die Pflegekasse im Rahmen Ihres Budgets

Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)

131 € / Monat

= 1.572 € pro Jahr · ab Pflegegrad 1

≈ 3 Stunden Haushaltshilfe pro Monat

Verhinderungspflege (§39 SGB XI)

bis 3.539 € / Jahr

zusätzlich nutzbar · ab Pflegegrad 2

≈ 81 weitere Stunden pro Jahr

Bis zu 5.111 € Pflegekassen-Budget pro Jahr – das sind rund 117 Stunden Haushaltshilfe, die Ihr Budget abdeckt.

Ihr Budget-Rechner für Krefeld

Ab Pflegegrad 2 können Sie zusätzlich die Verhinderungspflege (§39) nutzen – bis 3.539 € pro Jahr.

3 Std.
min. 3 Std.20 Std.

Die Verhinderungspflege (bis 3.539 €/Jahr) kann in NRW zusätzlich zum Entlastungsbetrag eingesetzt werden.

Mindestbuchung: 3 Stunden pro Monat. Eine 4. Stunde kann entweder aus dem Restbudget des Entlastungsbetrags (§45b) oder über die Verhinderungspflege (§39) finanziert werden.

Ihr monatliches Budget

131 €

Ihr Angebot: 3 Std. pro Monat

131 €

bei 43,50 € pro Stunde in Krefeld

Durch Ihr Budget gedeckt:131 €

Mindestbuchung: 3 Std./Monat (131 €)

Entlastungsbetrag §45b: 131 €
Rechenbeispiel

So könnte Ihr Budget aussehen

Ein fiktives Beispiel, wie die Pflegekasse Ihre Haushaltshilfe & Betreuung finanziert.

🏙️

Nordrhein-Westfalen

Frau M. (82) aus Mönchengladbach, Pflegegrad 2

Entlastungsbetrag §45b SGB XI: 131 € pro Monat (= 1.572 € pro Jahr)
+ Verhinderungspflege §39 SGB XI: bis zu 3.539 € pro Jahr
= bis zu 5.111 € Pflegekassen-Budget pro Jahr

Frau M. erhält regelmäßig jede Woche Haushaltshilfe – Putzen, Wäsche und Einkauf – ihr Budget deckt die Stunden ab.

Fiktives Rechenbeispiel zur Veranschaulichung. Die tatsächlichen Beträge hängen von Ihrem Pflegegrad und Ihrer individuellen Situation ab.

Betreuungsleistungen

Mehr als Haushaltshilfe – wir sind für Sie da

Neben der Hauswirtschaft bieten wir auch Betreuungsleistungen an – ebenfalls über Ihre Pflegekassen-Budgets abrechenbar.

Begleitung zu Ärzten & Behörden

Wir begleiten Sie zuverlässig zu Arztterminen, Behördengängen und wichtigen Erledigungen.

Begleitung zu Veranstaltungen

Ob Konzert, Fest oder Café-Besuch – wir ermöglichen Ihnen Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Gesellschaftsspiele

Karten, Brettspiele oder Rätsel – gemeinsame Spiele für Freude und geistige Aktivität.

Gespräche & Gesellschaft

Wir nehmen uns Zeit für Sie: Gespräche, gemeinsames Kaffeetrinken und ein offenes Ohr.

Das übernehmen wir in Krefeld

Wohnungsreinigung

Unsere Haushaltshilfen reinigen Ihre Wohnung in Krefeld gründlich und zuverlässig. Wir kümmern uns um Bad, Küche und alle Wohnräume – genau so, wie Sie es sich wünschen.

Mehr zu dieser Leistung →

Wäsche & Bügeln

Sie müssen sich keine Gedanken mehr um die Wäsche machen. Wir waschen, trocknen und bügeln für Sie – frisch aufgeräumt und einsortiert.

Mehr zu dieser Leistung →

Einkaufen

Der wöchentliche Einkauf kann beschwerlich sein. Wir übernehmen ihn für Sie in Krefeld – mit Ihrer Einkaufsliste und ganz nach Ihren Wünschen.

Mehr zu dieser Leistung →

Zubereitung von Mahlzeiten

Wir kochen für Sie, was Sie mögen – frisch und gesund. Auch spezielle Ernährungsbedürfnisse berücksichtigen wir gerne.

Mehr zu dieser Leistung →

Begleitung zu Terminen

Wir begleiten Sie zu Terminen in Krefeld und Umgebung. So bleiben Sie selbstständig und sicher unterwegs.

Mehr zu dieser Leistung →

So einfach funktioniert die Abrechnung

1

Pflegegrad vorhanden

Mit einem anerkannten Pflegegrad (ab Grad 1) können Sie den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich nutzen.

2

Wir beraten Sie zu Ihrem Budget

Wir klären in einem kurzen Gespräch, welches Budget Sie nutzen können und was es abdeckt. Die Erstberatung ist unverbindlich.

3

Abrechnung über die Pflegekasse

Die Pflegekasse übernimmt einen Teil der Kosten. Wir übernehmen die Abrechnung der genutzten Leistungen mit der Pflegekasse im Rahmen Ihres bewilligten Budgets.

Nicht genutzte Beträge können sich ansammeln und in den Folgemonaten eingesetzt werden.

Diese Stadtteile betreuen wir

Innenstadt
Bockum
Uerdingen
Fischeln
Hüls
Oppum
Cracau
Linn

Umland: Tönisvorst, Kempen, Willich und Meerbusch.

Unsere Hotline für Krefeld

Unverbindliche Beratung – rufen Sie einfach an:

0800-9520430

Mo–Fr 8:00–17:00 Uhr

Direkt per WhatsApp schreiben →

Häufige Fragen

Wie wird die Haushaltshilfe in Krefeld finanziert?

Die Pflegekasse übernimmt einen Teil der Kosten, z. B. über den Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI. Ab Pflegegrad 1 stehen 131 Euro monatlich zur Verfügung. Die Abrechnung erfolgt über die Pflegekasse im Rahmen Ihres bewilligten Budgets.

Ab welchem Pflegegrad habe ich Anspruch?

Ab Pflegegrad 1. Sobald ein Pflegegrad anerkannt ist, können Sie die Haushaltshilfe in Krefeld über die Pflegekasse nutzen.

Muss ich in Vorleistung gehen?

Nein, Sie müssen nichts vorstrecken. Die Pflegekasse übernimmt einen Teil der Kosten, die Abrechnung erfolgt über die Pflegekasse im Rahmen Ihres Budgets. Darüber hinausgehende Leistungen besprechen wir vorab mit Ihnen.

Wie schnell können Sie in Krefeld starten?

Normalerweise können wir innerhalb einer Woche nach dem ersten Gespräch beginnen. In dringenden Fällen versuchen wir, noch schneller zu sein.

Kann ich angesparte Entlastungsbeträge aus den Vormonaten nutzen?

Ja, nicht genutzte Beträge sammeln sich an und können in den Folgemonaten verwendet werden. Erst zum Jahresende verfallen Restbeträge.

Jetzt anmelden – wir rufen Sie zurück

Wir rufen Sie innerhalb von 24 Stunden zurück – unverbindlich.

Pflegekasse zahlt anteilig – Abrechnung über die Pflegekasse

Ihre Angaben gehen nur an unser Büro, damit wir Sie zurückrufen können. An andere Firmen geben wir nichts weiter. Wir speichern sie dort und legen sie kurz zwischen, um Ihre Anmeldung im Kundenbereich schon vorauszufüllen. Weitere Informationen in der Datenschutzerklärung.

Jetzt beraten lassen

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – wir beraten Sie unverbindlich.