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1. Juli 2026

Beratungseinsatz nach §37.3 – Pflicht für Pflegegeldbezieher

Pflegegeldbezieher, die von Angehörigen gepflegt werden, sind gesetzlich verpflichtet, regelmäßig Beratungseinsätze nach §37.3 SGB XI in Anspruch zu nehmen. Viele Familien wissen das nicht – und riskieren, dass die Pflegekasse das Pflegegeld kürzt. In diesem Ratgeber erklären wir, wer betroffen ist, wie oft die Einsätze stattfinden müssen und was beim Besuch passiert.

Wer ist verpflichtet, Beratungseinsätze durchzuführen?

Die Pflicht besteht für alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2, die Pflegegeld beziehen und von Angehörigen gepflegt werden. Das Pflegegeld erhalten Sie, wenn Sie die Pflege selbst organisieren – also nicht von einem Pflegedienst übernehmen lassen. In diesem Fall verlangt die Pflegekasse, dass regelmäßig eine Fachkraft die Pflegesituation prüft und berät.

Wenn Sie ausschließlich Sachleistungen über einen Pflegedienst beziehen und kein Pflegegeld erhalten, besteht diese Pflicht nicht.

Wie oft muss der Beratungseinsatz stattfinden?

Der Rhythmus hängt vom Pflegegrad ab:

  • Pflegegrad 2 und 3: halbjährlich, also einmal alle sechs Monate
  • Pflegegrad 4 und 5: vierteljährlich, also einmal pro Quartal

Die Pflegekasse merkt sich die Termine und fordert Sie auf, den Einsatz durchzuführen, wenn die Frist abläuft. Ignorieren Sie diese Aufforderung nicht.

Was passiert beim Beratungseinsatz?

Der Beratungseinsatz dauert etwa 45 bis 60 Minuten. Eine Pflegefachkraft – von uns oder einem anderen zugelassenen Pflegedienst – kommt zu Ihnen nach Hause und führt folgende Tätigkeiten durch:

1. Prüfung der Pflegesituation

Die Fachkraft schaut sich an, wie die Pflege im Alltag stattfindet. Gibt es Probleme? Fehlen Hilfsmittel? Sind die Räume barrierefrei genug? Diese Fragen werden gemeinsam besprochen.

2. Beratung der Pflegeperson

Die Fachkraft berät die pflegenden Angehörigen zu pflegerischen Themen: Lagerung, Mobilisation, Hautpflege, Sturzprophylaxe und vieles mehr. Auch Fragen zu Leistungen der Pflegekasse werden geklärt.

3. Dokumentation und Meldung

Der Einsatz wird dokumentiert und der Pflegekasse gemeldet. Die Fachkraft bestätigt, dass der Beratungseinsatz stattgefunden hat. Diese Meldung ist wichtig, damit das Pflegegeld weitergezahlt wird.

Was passiert, wenn ein Beratungseinsatz versäumt wird?

Wenn Sie den Beratungseinsatz nicht durchführen lassen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder ganz streichen. Sie kann das Geld auch für die Monate zurückfordern, in denen kein Besuch stattgefunden hat. Damit das nicht passiert, erinnern wir Sie rechtzeitig an den nächsten Termin.

Wer führt den Beratungseinsatz durch?

Den Einsatz muss ein zugelassener Pflegedienst durchführen. Wir bieten Beratungseinsätze nach §37.3 in Mönchengladbach und Umgebung an. Wenn Sie uns beauftragen, übernehmen wir die Terminierung, die Durchführung und die Meldung an die Pflegekasse.

Auch für den Pflegegrad-Antrag, den Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflegestehen wir bereit.

Kurzes FAQ

Was passiert, wenn ich den Beratungseinsatz versäume?

Wenn Sie den Beratungseinsatz nicht durchführen lassen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder ganz streichen. Sie kann das Geld auch für die Monate zurückfordern, in denen kein Besuch stattgefunden hat. Damit das nicht passiert, erinnern wir Sie rechtzeitig an den nächsten Termin.

Was kostet mich der Beratungseinsatz?

Der Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI wird über die Pflegekasse abgerechnet.

Kann ich den Beratungseinsatz selbst beantragen?

Sie müssen ihn nicht selbst beantragen. Wenn Sie uns beauftragen, übernehmen wir die Terminierung, Durchführung und Dokumentation.

Sebastian Kolbe

Krankenpflegedienst Kolbe – seit 1989 in der häuslichen Versorgung tätig. Als Familienbetrieb begleiten wir Menschen mit Pflegegrad und ihre Angehörigen mit persönlicher Nähe und fachlicher Kompetenz.

Beratungseinsatz nötig?

Wir kommen zu Ihnen nach Hause und beraten Sie umfassend.