Wenn Sie oder Ihre Angehörigen einen Pflegegrad haben, stehen Ihnen monatlich 131 Euro aus dem Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI zur Verfügung. Damit finanzieren wir für Sie die Haushaltshilfe in Mönchengladbach: Putzen, Wäsche, Einkauf oder die Zubereitung warmer Mahlzeiten. Die Pflegekasse übernimmt einen Teil der Kosten – die Abrechnung erfolgt über die Pflegekasse. Hauswirtschaft.com ist ein Service des Krankenpflegedienst Kolbe, einem Familienbetrieb, der seit 1989 in Mönchengladbach tätig ist.
So übernimmt die Pflegekasse einen Teil der Kosten für Haushaltshilfe & Betreuung – transparent und im Rahmen Ihres bewilligten Budgets.
Stundensatz Mönchengladbach
43,50 €
pro Stunde – Abrechnung über die Pflegekasse im Rahmen Ihres Budgets
Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
131 € / Monat
= 1.572 € pro Jahr · ab Pflegegrad 1
≈ 3 Stunden Haushaltshilfe pro Monat
Verhinderungspflege (§39 SGB XI)
bis 3.539 € / Jahr
zusätzlich nutzbar · ab Pflegegrad 2
≈ 81 weitere Stunden pro Jahr
Bis zu 5.111 € Pflegekassen-Budget pro Jahr – das sind rund 117 Stunden Haushaltshilfe, die Ihr Budget abdeckt.
Ab Pflegegrad 2 können Sie zusätzlich die Verhinderungspflege (§39) nutzen – bis 3.539 € pro Jahr.
Die Verhinderungspflege (bis 3.539 €/Jahr) kann in NRW zusätzlich zum Entlastungsbetrag eingesetzt werden.
Mindestbuchung: 3 Stunden pro Monat. Eine 4. Stunde kann entweder aus dem Restbudget des Entlastungsbetrags (§45b) oder über die Verhinderungspflege (§39) finanziert werden.
131 €
131 €
bei 43,50 € pro Stunde in Mönchengladbach
Mindestbuchung: 3 Std./Monat (131 €)
Ein fiktives Beispiel, wie die Pflegekasse Ihre Haushaltshilfe & Betreuung finanziert.
Frau M. (82) aus Mönchengladbach, Pflegegrad 2
Frau M. erhält regelmäßig jede Woche Haushaltshilfe – Putzen, Wäsche und Einkauf – ihr Budget deckt die Stunden ab.
Fiktives Rechenbeispiel zur Veranschaulichung. Die tatsächlichen Beträge hängen von Ihrem Pflegegrad und Ihrer individuellen Situation ab.
Neben der Hauswirtschaft bieten wir auch Betreuungsleistungen an – ebenfalls über Ihre Pflegekassen-Budgets abrechenbar.
Wir begleiten Sie zuverlässig zu Arztterminen, Behördengängen und wichtigen Erledigungen.
Ob Konzert, Fest oder Café-Besuch – wir ermöglichen Ihnen Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Karten, Brettspiele oder Rätsel – gemeinsame Spiele für Freude und geistige Aktivität.
Wir nehmen uns Zeit für Sie: Gespräche, gemeinsames Kaffeetrinken und ein offenes Ohr.
Wir reinigen Bad, Küche, Wohnräume und Flur – gründlich und nach Ihren Wünschen. Unsere Haushaltshilfen kennen sich mit den Besonderheiten der Mönchengladbacher Wohnungen aus.
Mehr zu dieser Leistung →Waschen, Trocknen, Bügeln und Einräumen der Wäsche übernehmen wir für Sie. Sie müssen sich um nichts kümmern und haben immer frische Wäsche im Schrank.
Mehr zu dieser Leistung →Wir erledigen den Wocheneinkauf und besorgen alles, was Sie brauchen. Wenn Sie möchten, nehmen wir Ihre Einkaufsliste entgegen und kaufen genau das ein, was Sie wünschen.
Mehr zu dieser Leistung →Wir kochen frische Mahlzeiten nach Ihren Vorlieben und ernährungsbedingten Anforderungen. Auch das Vorkochen für mehrere Tage ist möglich.
Mehr zu dieser Leistung →Wir begleiten Sie zu Arztterminen, Behörden oder Spaziergängen in Mönchengladbach. So bleiben Sie mobil und nehmen am Leben in der Stadt teil.
Mehr zu dieser Leistung →Wenn Sie einen Pflegegrad haben (ab Pflegegrad 1), können Sie den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich nutzen. Sie müssen nichts extra beantragen.
In einem kurzen Gespräch klären wir, welches Budget Sie nutzen können und was es abdeckt. Die Erstberatung ist unverbindlich.
Die Pflegekasse übernimmt einen Teil der Kosten. Wir übernehmen die Abrechnung der genutzten Leistungen mit der Pflegekasse im Rahmen Ihres bewilligten Budgets.
Tipp: Nicht genutzte Beträge können sich ansammeln und in den Folgemonaten eingesetzt werden.
Unverbindliche Beratung – rufen Sie einfach an:
0800-9520430Mo–Fr 8:00–17:00 Uhr
Direkt per WhatsApp schreiben →„Die Haushaltshilfe kommt jede Woche pünktlich und arbeitet sehr gründlich. Die Abrechnung über die Pflegekasse hat das Team übernommen – wir mussten uns um nichts kümmern."
— Familie Janssen, Rheydt
„Meine Mutter fühlt sich mit ihrer Haushaltshilfe sehr wohl. Es kommt immer dieselbe Kraft, freundlich und zuverlässig. Klare Empfehlung."
— Frau Peters, Eicken
Die Pflegekasse übernimmt einen Teil der Kosten. Ab Pflegegrad 1 können Sie den Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich nach §45b SGB XI nutzen. Die Abrechnung erfolgt über die Pflegekasse im Rahmen Ihres bewilligten Budgets.
Den Entlastungsbetrag können Sie ab Pflegegrad 1 nutzen. Das bedeutet: Sobald ein Pflegegrad anerkannt ist, können Sie die Haushaltshilfe über die Pflegekasse nutzen.
Nein. Die Pflegekasse übernimmt einen Teil der Kosten, die Abrechnung erfolgt über die Pflegekasse im Rahmen Ihres Budgets. Darüber hinausgehende Leistungen besprechen wir vorab mit Ihnen.
In der Regel können wir innerhalb einer Woche nach dem ersten Kontakt mit den Einsätzen beginnen. In dringenden Fällen bemühen wir uns um einen schnelleren Start.
Ja. Nicht genutzte Beträge können sich ansammeln und in den Folgemonaten eingesetzt werden. Erst am Ende des Kalenderjahres verfallen nicht genutzte Beträge.
Wir rufen Sie innerhalb von 24 Stunden zurück – unverbindlich.
Pflegekasse zahlt anteilig – Abrechnung über die Pflegekasse
Ihre Angaben gehen nur an unser Büro, damit wir Sie zurückrufen können. An andere Firmen geben wir nichts weiter. Wir speichern sie dort und legen sie kurz zwischen, um Ihre Anmeldung im Kundenbereich schon vorauszufüllen. Weitere Informationen in der Datenschutzerklärung.